6. Dezember 2025
NIS-2-Umsetzungsgesetz ist geltendes Recht in Deutschland.
Die EU-Richtlinie ist in nationales Recht überführt — die Pflichten gelten seitdem.
NIS-2 · Hanau · Rhein-Main
Die NIS-2-Pflichten sind seit Dezember 2025 geltendes Recht. Wir machen mit Ihnen eine ehrliche Standortbestimmung, bauen eine prüfungsfähige Compliance-Mappe auf — und priorisieren Maßnahmen nach Risiko, nicht nach Checkliste.
Stand heute
Die wichtigsten Stichtage sind durch oder unmittelbar relevant. Wer noch nicht registriert ist, holt das jetzt geordnet nach — Panik nützt im Audit nicht, Dokumentation schon.
6. Dezember 2025
NIS-2-Umsetzungsgesetz ist geltendes Recht in Deutschland.
Die EU-Richtlinie ist in nationales Recht überführt — die Pflichten gelten seitdem.
6. März 2026
Registrierungsfrist beim BSI für betroffene Einrichtungen.
Wer betroffen ist und sich noch nicht registriert hat: das ist die erste Lücke, die wir mit Ihnen schließen.
Laufend
Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen — innerhalb 24 Stunden Erstmeldung, 72 Stunden Folgemeldung, ein Monat Abschlussbericht.
Ohne dokumentierten Incident-Response-Plan ist diese Frist nicht haltbar.
Unterschied
Wir starten mit 90 Minuten Aufnahme — was haben Sie heute, wo sind die Lücken, wie groß ist der Aufwand realistisch. Erst danach reden wir über Maßnahmen. Keine Pflicht-Bundle, kein „NIS-2-Komplettpaket" für 30k, das halb auf Ihre Situation passt.
Wir dokumentieren so, dass die Geschäftsführung im Haftungs-Fall nachweisen kann, was geleistet wurde — und dass ein BSI-Audit nicht zur Improvisation wird. Maßnahmen mit Datum, Verantwortlichem und Wirksamkeits-Beleg.
Was zuerst, was später, was kann man pragmatisch zurückstellen. Wir priorisieren nach Risiko und Aufwand — und sagen ehrlich, welche Maßnahmen Sie heute nicht brauchen. Compliance bedeutet nicht, alle zehn Bereiche maximal auszubauen.
Betroffenheit
NIS-2 unterscheidet wesentliche und wichtige Einrichtungen — und hat zusätzlich starke Auswirkungen über die Lieferkette. In welche Konstellation Sie fallen, ist die erste Frage, die wir klären.
meist ≥ 250 Beschäftigte oder ≥ 50 Mio. € Umsatz
Betreiber in besonders kritischen Sektoren — Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur. Höchste Anforderungen, härteste Bußgelder, regelmäßige proaktive Aufsicht durch das BSI.
meist 50 – 249 Beschäftigte oder bis 50 Mio. € Umsatz
Breiter Sektor-Katalog: Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe (relevante Teilbereiche), digitale Dienste, Forschung. Gleiche Risikomanagement-Pflichten, etwas mildere Bußgelder, anlassbezogene Aufsicht.
unabhängig von Größe
Wer nicht direkt unter NIS-2 fällt, aber Auftragnehmer oder IT-Zulieferer eines pflichtigen Unternehmens ist, bekommt die Anforderungen vertraglich durchgereicht. In Audits Ihrer Kunden müssen Sie nachweisen, dass Ihre eigene IT-Sicherheit zumutbar ist.
Die Schwellen sind Faustregeln und bilden Sonderfälle nicht ab — Stichtags-Effekte, Mehrheits-Beteiligungen, sektorale Sonderregeln. In Zweifelsfällen klären wir das in der Standortbestimmung.
Maßnahmen-Bereiche
NIS-2 schreibt nicht einzelne Werkzeuge vor, sondern verlangt angemessene Maßnahmen in zehn Bereichen. Angemessen heißt: zum Risiko und zur Größe Ihres Unternehmens passend — nicht Konzern-Niveau für jeden.
Ein dokumentierter Prozess, wie Risiken erkannt, bewertet und behandelt werden — nicht „der Admin hat es im Kopf". Mit Verantwortlichkeiten, Eskalations-Kette und Wirksamkeits-Prüfung.
Incident-Response-Plan, der vorher geübt wurde. Wer wird wann benachrichtigt, was wird isoliert, wer entscheidet, ob das BSI informiert wird. Im Vorfall ist keine Zeit, das erst zu erfinden.
Backup-Strategie mit Recovery-Proben, Disaster-Recovery-Plan, Wiederanlauf-Reihenfolge. Im Notfall muss klar sein, was zuerst hochgefahren wird — und wie lange das dauert.
Welche Dienstleister haben Zugriff auf Ihre Systeme oder Daten? Was haben Sie vertraglich vereinbart? Wie überprüfen Sie deren Sicherheits-Niveau? Auftragsverarbeitung, Geheimhaltung, dokumentierte Risiko-Bewertung pro Dienstleister.
Sicherheits-Anforderungen schon bei der Auswahl, Patch-Management mit dokumentierten Zyklen, Konfigurations-Härtung. Keine „läuft seit Jahren, lassen wir lieber so"-Systeme im Produktivbetrieb.
Es reicht nicht, Werkzeuge zu installieren. Es muss regelmäßig geprüft werden, ob sie tun, was sie sollen. Logs werden gelesen, Alarme werden bearbeitet, Backups werden wiederhergestellt — und das ist dokumentiert.
Mitarbeiter-Sensibilisierung, Phishing-Simulationen, Passwort-Hygiene, Umgang mit USB-Sticks und privaten Endgeräten. Schulung mit Nachweisen — nicht „wir haben eine PowerPoint geschickt".
Daten in Ruhe und in Bewegung verschlüsselt. Schlüssel-Verwaltung mit definierten Verantwortlichkeiten. Sichere E-Mail-Kommunikation für sensible Inhalte. Keine ungeschützten Server-Backups auf USB-Festplatten im Schreibtisch.
Wer hat Zugriff auf welche Systeme, wer braucht ihn noch, wer ist ausgeschieden und hat noch Konten? Asset-Inventar mit aktuellem Stand. Rollen- und Berechtigungs-Konzept, das nachweisbar gepflegt wird.
MFA für alle administrativen und externen Zugriffe, sichere Kommunikations-Wege für Krisen (wenn die normale E-Mail ausgefallen oder kompromittiert ist), getrennte Notfall-Kontakte. Ein Krisen-Telefon, das im Vorfall steht.
Schmerzpunkte
Wenn Sie hier Punkte wiederfinden, sind Sie nicht allein — und es lässt sich pragmatisch angehen, bevor es zum Audit oder zum Vorfall kommt.
Sektor- und Größen-Schwellen sind nicht trivial — und „indirekt betroffen über die Lieferkette" trifft auch viele, die sich auf dem Schirm nicht sehen. Wir machen mit Ihnen einen Betroffenheits-Check und sagen klar: pflichtig, nicht-pflichtig, oder Zulieferer-Risiko.
Verständlich — das Thema klingt nach Großkonzern-Regulierung. Wir übersetzen die Pflichten in Maßnahmen, die zum Mittelstand passen, und machen den Aufwand realistisch greifbar: was zu tun ist, was es kostet, wie lange es dauert. Ohne Panik, ohne Bullshit-Bingo.
Vielleicht. Aber NIS-2 verlangt nicht nur Maßnahmen, sondern dokumentierte Wirksamkeit. Antivirus läuft heißt nicht, dass das EDR-Logbuch jemand liest. Backup existiert heißt nicht, dass eine Recovery-Probe das letzte Quartal überstanden hat. Wir prüfen, wo Sie bereits konform sind — und wo eine Lücke nur unsichtbar ist.
NIS-2 macht die Geschäftsleitung persönlich verantwortlich, wenn Sicherheits-Pflichten nicht angemessen umgesetzt werden. Im Vorfall ist die Frage „was war dokumentiert?" — und wir bauen die Mappe so, dass diese Frage entspannt zu beantworten ist.
Service-Stack
Zwei niedrigschwellige Einstiege
Zwei Formate für zwei Phasen — entweder kostenlos in 30 Minuten den groben Status oder als Festpreis-Standortbestimmung mit Maßnahmen-Roadmap.
Kostenlos · 30 Minuten
30 Minuten am Telefon. Wir prüfen Betroffenheit und die drei größten Lücken.
Keine Verkaufspräsentation. Kein Vertrag.
Tiefer Einstieg · Festpreis
Wir gehen die zehn Maßnahmen-Bereiche durch, bevor wir Empfehlungen geben.
Konkrete Umsetzung besprechen wir danach gemeinsam.
Referenz
„Platzhalter — sobald ein Bestandskunde eine anonymisierte NIS-2-Case-Study freigibt, steht hier ein konkreter Erfahrungsbericht: Ausgangslage, Standortbestimmung, sechs Monate später."
Anonymisierte Bestandskunden-Case Study folgt mit nächster Iteration.
Häufige Fragen
Nächster Schritt
30 Minuten am Telefon oder vor Ort — wir klären Betroffenheit, schauen auf den Stand Ihrer Maßnahmen und sagen ehrlich, wo die größten Lücken sind.